![Posted 3 July 2002 - Unzucht"-Prozess in Kairo: Richter erklärt sich für befangen [ Posted by Thomas Kolb - Email sos_egypt@gmx.de ]](http://ep.yimg.com/ca/I/gayegypt_2212_81655734)
News received by Thomas Kolb 3 July 2002
Posted 6 July 2002
Schon nach wenigen Minuten war die Sitzung (2.7.02) des Bezirksgerichts von
Qasr El Nil in Kairo heute beendet. Dort mußten sich 50 Männer zum zweiten
Mal verantworten, die im Mai 2001 an einem bekannten Schwulentreffpunkt, dem
Nile Boat Nachtclub, verhaftet worden waren. Dies melden gut informierte
Kreise aus dem Umfeld der Rechtsanwälte.
Der Richter Abdel Karim erklärte sich in der heutigen Sitzung für befangen
und daher für nicht berechtigt, erneut über die Angeklagten zu richten.
Derselbe Richter hatte bereits im ersten Prozeß vor dem
Staatssicherheitsgericht die Verhandlung geführt und 23 Männer zu
Haftstrafen verurteilt. Am 16.7. wird bekanntgegeben, welcher andere Richter
den Prozeß nun eröffnen soll und wann die Verhandlung fortgeführt wird. Die
50 Angeklagten, deren Verurteilung durch das Staatssicherheitsgericht
Präsident Mubarak per Sondervollmacht aufgehoben hatte, bleiben auf freien
Fuß, 21 von ihnen allerdings nur gegen Kaution.
Zu dem Fall veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation amnesty
international heute folgende Stellungnahme (eigene Übersetzung, gekürzt um
den Schlußteil "Hintergrund"):
AMNESTY INTERNATIONAL
Public Statement
AI Index: MDE 12/023/2002 (Public)
News Service No: 111
Sperrvermerk: 2 July 2002 00:01 GMT
Agypten: Rechte ohne Diskriminierung
Heute beginnt vor einer Strafkammer des Bezirksgerichts Qasr El Nil in Kairo
die Neuverhandlung gegen 50 Männer, die bereits letztes Jahr im Zusammenhang
mit ihrer vermuteten sexuellen Orientierung vor Gericht standen.
"Wir begrüßen die vorausgegangene Aufhebung des Urteils, die zur Freilassung
21 Gewissenshäftlinge geführt hat. Wir sind jedoch sehr über die
Entscheidung der ägyptischen Behörden besorgt, diese Männer erneut mit
Vorwürfen strafrechtlich zu belangen, die diskriminierend sind und ihr Recht
auf Privatleben verletzen," erklärte amnesty international.
Die Ägyptische Botschaft in Zagreb schrieb kürzlich an amnesty
international, daß auf der Grundlage des im Völkerrecht verankerten Rechts
auf Privatleben niemand Untedrückungsmaßnahmen aufgrund der sexuellen
Orientierung ausgesetzt werden solle, einschließlich Homosexueller.
Der Brief fährt fort: "Das Ägyptische Gesetz stellt die Ausübung von
Homosexualität nicht unter Strafe, solange dies nicht in der Öffentlichkeit
geschieht," und fügt hinzu: "Homosexuelle sollten keinerlei Diskriminierung
ausgesetzt werden." Das neue Strafverfahren gegen 50 Männer zeigt jedoch,
daß der Vorwurf der "gewohnheitmäßigen Unzucht" weiterhin dazu benutzt wird,
einvernehmliche homosexuelle Handlungen, die in der Privatsphäre geschehen,
zu kriminalisieren.
Einige der Männer gaben an, daß sie in der Anfangszeit ihrer Haft Folter und
Mißhandlung ausgesetzt waren, einschlißelich Stockschlägen auf die Fußsohlen
(sog. Falaka). Schwule, oder solche, die dafür gehalten wurden, haben in
Ägypten ein erhöhtes Risiko, auf Polizeiwachen oder in Gefängnissen
mißhandelt oder gefoltert zu werden.
Kurz nach der Verhaftung berichtete einer der Männer dem Staatsanwalt, daß
er in der Haft gefoltert wurde und zeigte ihm die dadurch verursachten
Spuren auf seinem Körper. Der Staatsanwalt notierte "rote vertikale Linien
im Mittelteil des Rückens, die nach Angaben des Angeklagten von
Stockschlägen stammen". In einigen Fällren gaben die Angeklagten vor Gericht
an, zu Geständnissen gezwungen worden zu sein, die sie später widerrufen
hätten.
Amnesty international hat die Verdachtsfälle von Folter und Mißhandlung bei
verschiedenen Gelegenheiten bei den ägyptischen Behörden zur Sprache
gebracht. Es sind jedoch nichts bekannt, daß diese [durch die Behörden]
untersucht worden wären. Gemäß der internationalen Verpflichtungen Ägyptens
müssen jegliche Folterverdachtsfälle unverzüglich und unpateilich untersucht
werden, ferner dürfen unter Folter gemachte Aussagen vor Gericht nicht als
Beweis verwendet werden.
"Die Inhaftierung von Menschen allein aufgrund ihrer vermuteten oder
tatsächlichen sexuellen Orientierung stellt eine Verletzung des Rechts aus
Freiheit von Diskriminierung dar, die in internationalen Abkommen verbürgt
wird," erklärte ai. Die Organisation wiederholt ihren Aufruf an die
Ägypischen Behörden, jeglichen Menschen sofort freizulassen, der alleine
aufgrund der vermuteten oder tatsächlichen sexuellen Orientierung in Haft
ist.
Im May 2001 hat Präsident Mubarak das Urteil gegen 2 der 52 Angeklagten
ratifiziert, die unter Verletzung internationaler Standards für ein faires
Verfahrens zu 3 bzw. 5 Jahren Haft verurteilt worden waren.
[Hier Kürzung]
Public Document
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