Posted 3 July 2002 - Unzucht"-Prozess in Kairo: Richter erklärt sich für befangen [ Posted by Thomas Kolb - Email sos_egypt@gmx.de ]

News received by Thomas Kolb 3 July 2002

Posted 6 July 2002

Schon nach wenigen Minuten war die Sitzung (2.7.02) des Bezirksgerichts von Qasr El Nil in Kairo heute beendet. Dort mußten sich 50 Männer zum zweiten Mal verantworten, die im Mai 2001 an einem bekannten Schwulentreffpunkt, dem Nile Boat Nachtclub, verhaftet worden waren. Dies melden gut informierte Kreise aus dem Umfeld der Rechtsanwälte.

Der Richter Abdel Karim erklärte sich in der heutigen Sitzung für befangen und daher für nicht berechtigt, erneut über die Angeklagten zu richten. Derselbe Richter hatte bereits im ersten Prozeß vor dem Staatssicherheitsgericht die Verhandlung geführt und 23 Männer zu Haftstrafen verurteilt. Am 16.7. wird bekanntgegeben, welcher andere Richter den Prozeß nun eröffnen soll und wann die Verhandlung fortgeführt wird. Die 50 Angeklagten, deren Verurteilung durch das Staatssicherheitsgericht Präsident Mubarak per Sondervollmacht aufgehoben hatte, bleiben auf freien Fuß, 21 von ihnen allerdings nur gegen Kaution.

Zu dem Fall veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation amnesty international heute folgende Stellungnahme (eigene Übersetzung, gekürzt um den Schlußteil "Hintergrund"):

AMNESTY INTERNATIONAL
Public Statement


AI Index: MDE 12/023/2002 (Public)
News Service No: 111


Sperrvermerk: 2 July 2002 00:01 GMT

Agypten: Rechte ohne Diskriminierung

Heute beginnt vor einer Strafkammer des Bezirksgerichts Qasr El Nil in Kairo die Neuverhandlung gegen 50 Männer, die bereits letztes Jahr im Zusammenhang mit ihrer vermuteten sexuellen Orientierung vor Gericht standen.

"Wir begrüßen die vorausgegangene Aufhebung des Urteils, die zur Freilassung 21 Gewissenshäftlinge geführt hat. Wir sind jedoch sehr über die Entscheidung der ägyptischen Behörden besorgt, diese Männer erneut mit Vorwürfen strafrechtlich zu belangen, die diskriminierend sind und ihr Recht auf Privatleben verletzen," erklärte amnesty international.

Die Ägyptische Botschaft in Zagreb schrieb kürzlich an amnesty international, daß auf der Grundlage des im Völkerrecht verankerten Rechts auf Privatleben niemand Untedrückungsmaßnahmen aufgrund der sexuellen Orientierung ausgesetzt werden solle, einschließlich Homosexueller.

Der Brief fährt fort: "Das Ägyptische Gesetz stellt die Ausübung von Homosexualität nicht unter Strafe, solange dies nicht in der Öffentlichkeit geschieht," und fügt hinzu: "Homosexuelle sollten keinerlei Diskriminierung ausgesetzt werden." Das neue Strafverfahren gegen 50 Männer zeigt jedoch, daß der Vorwurf der "gewohnheitmäßigen Unzucht" weiterhin dazu benutzt wird, einvernehmliche homosexuelle Handlungen, die in der Privatsphäre geschehen, zu kriminalisieren.

Einige der Männer gaben an, daß sie in der Anfangszeit ihrer Haft Folter und Mißhandlung ausgesetzt waren, einschlißelich Stockschlägen auf die Fußsohlen (sog. Falaka). Schwule, oder solche, die dafür gehalten wurden, haben in Ägypten ein erhöhtes Risiko, auf Polizeiwachen oder in Gefängnissen mißhandelt oder gefoltert zu werden.

Kurz nach der Verhaftung berichtete einer der Männer dem Staatsanwalt, daß er in der Haft gefoltert wurde und zeigte ihm die dadurch verursachten Spuren auf seinem Körper. Der Staatsanwalt notierte "rote vertikale Linien im Mittelteil des Rückens, die nach Angaben des Angeklagten von Stockschlägen stammen". In einigen Fällren gaben die Angeklagten vor Gericht an, zu Geständnissen gezwungen worden zu sein, die sie später widerrufen hätten.

Amnesty international hat die Verdachtsfälle von Folter und Mißhandlung bei verschiedenen Gelegenheiten bei den ägyptischen Behörden zur Sprache gebracht. Es sind jedoch nichts bekannt, daß diese [durch die Behörden] untersucht worden wären. Gemäß der internationalen Verpflichtungen Ägyptens müssen jegliche Folterverdachtsfälle unverzüglich und unpateilich untersucht werden, ferner dürfen unter Folter gemachte Aussagen vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden.

"Die Inhaftierung von Menschen allein aufgrund ihrer vermuteten oder tatsächlichen sexuellen Orientierung stellt eine Verletzung des Rechts aus Freiheit von Diskriminierung dar, die in internationalen Abkommen verbürgt wird," erklärte ai. Die Organisation wiederholt ihren Aufruf an die Ägypischen Behörden, jeglichen Menschen sofort freizulassen, der alleine aufgrund der vermuteten oder tatsächlichen sexuellen Orientierung in Haft ist.

Im May 2001 hat Präsident Mubarak das Urteil gegen 2 der 52 Angeklagten ratifiziert, die unter Verletzung internationaler Standards für ein faires Verfahrens zu 3 bzw. 5 Jahren Haft verurteilt worden waren.

[Hier Kürzung]

Public Document

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